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Zuwanderung: Aufenthaltsrecht erschwert Integration

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Zuwanderung

Aufenthaltsrecht erschwert Integration

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Ausländische Arbeitskräfte, die Deutschland wieder verlassen, nennen vor allem aufenthaltsrechtliche und berufliche Gründe dafür. Letztere sind etwa das Ende einer befristeten Beschäftigung, drohende Arbeitslosigkeit, oder die berufliche Qualifikation wurde nicht anerkannt.

Eine fehlende soziale Integration wird ebenfalls häufig als Grund genannt, während wirtschaftliche oder familiäre Gründe seltener vorkommen. Zwei von drei hochqualifizierten Fachkräften aus Drittstaaten geben an, dass sie in Deutschland Diskriminierungserfahrungen auf Grund ihrer Herkunft erlebt haben. 

Zufrieden waren die Befragten in Deutschland mit dem Gehalt und den Arbeitnehmerrechten.
Das sind Ergebnisse einer von der Bundesanstalt für Arbeit beauftragten repräsentativen Studie des Instituts für Angewandte Wirtschaftsforschung (IAW). Sie beleuchtet im Hinblick auf die geplante Reform der Fachkräfteeinwanderung die Gründe für die Rück- und Weiterwanderung ausländischer Arbeitskräfte nach einem Arbeitsaufenthalt in Deutschland. Insgesamt wurden 1 900 Arbeitskräfte über Social-Media-Kanäle befragt.

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